Vaterschaftstest – bin ich der Vater, oder nicht?

Vaterschaftstest

Vaterschaftstest – bin ich der Vater, oder nicht?

Kuckuckskind, oder ganz der Papa? Ein Vaterschaftstest gibt Klarheit. Es war schon immer ein Dilemma vieler Männer, nie ganz sicher sein zu können, ob sie auch wirklich die biologischen Väter ihrer Kinder sind, oder nicht. Im Zeitalter der Gentechnik kann diese Frage eindeutig beantwortet werden. Das Geschäft mit Vaterschaftstests boomt. Experten warnen vor unseriösen Anbietern und heimlich durchgeführten Tests.

 

Daniel, 32, hat es schon immer geahnt: Seine Frau setzt ihm Hörner auf. Nach der Geburt seines zweiten Sohnes gab es für ihn dann keine Zweifel mehr – schließlich hat in seiner Familie noch nie jemand rote Haare und Segelohren gehabt. Und in der Verwandtschaft seiner damals gerade noch nicht Ex-Frau waren alle, die er kannte, schwarzhaarig oder brünett. Aber hat nicht einer der Pizzaboten rote Haare? Und ist das nicht der, dem seine Frau immer so viel Trinkgeld gegeben hat? Daniel kochte vor Wut. Er wollte alles ganz genau wissen, und zwar sofort. Also holte er sich von seinem angeblichen Sohn eine Speichelprobe, noch während das Kind im Brutkasten lag. Diese Probe schickte er – zusammen mit einer Portion Speichel aus seinem eigenen Mund – an eine Firma, die über das Internet DNAVaterschaftstests anbietet. Die Firma wirkt auf den ersten Blick seriös, ist relativ preisgünstig und verspricht, binnen weniger Werktage ein verlässliches Ergebnis zu liefern. „Ganz schön clever,“ dachte Daniel, als er den Umschlag mit dem Proberöhrchen zur Post brachte.

 

Heimlicher Vaterschaftstest als Vertrauensbruch

Einige Tage später brachte der Briefträger das Testergebnis. Es war negativ – das heißt, dass Daniel den Auswertungen dieser Firma zufolge tatsächlich nicht der Vater des Buben im Brutkasten ist. Mit Daniel ist auch seine damalige Frau aus allen Wolken gefallen. Sie war empört darüber, dass er ohne ihr Wissen einen derartigen Test gemacht hatte – und beteuerte außerdem, dass sie niemals auch nur ansatzweise etwas mit einem anderen gehabt hatte. Das konnte Daniel aufgrund des negativen Tests aber nicht glauben. Die logische Folge des Konflikts: Trennung. Im Zuge des bald darauf gestarteten Scheidungsverfahrens ordnete der Richter auch die Wiederholung des für den Bruch der Ehe mitverantwortlichen Vaterschaftstests an. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger wurde mit dem „Nachtest“ beauftragt, den er in den Labors der Firma „Ingenetix“ durchführen ließ. Das Ergebnis sorgte für einen Knalleffekt in dem Familiendrama: Daniel ist doch der Vater des Kindes mit den roten Haaren!

 

Zuerst der Familienrat, dann das Gericht

Wir haben oft gerichtlich angeordnete Nachprüfungen, bei denen sich immer wieder herausstellt, dass Billiganbieter ein falsches Ergebnis geliefert haben,“ erzählt Dr. Christa Nussbaumer. Die erfahrene Forensikerin hat von 2004 bis 2006 bei „Ingenetix“ geforscht und gearbeitet und war auch für den Nachtest im „Fall Daniel“ verantwortlich. „Obwohl sich herausstellte, dass er doch der Vater ist, war die Ehe nicht mehr zu retten,“ erzählt Nussbaumer. „Es gab einfach keinen Weg mehr zurück. Die Familie war durch den Vertrauensbruch mit dem heimlichen Test zerstört.“ „Wenn jemand das Gefühl hat, dass bei der Vaterschaft irgendetwas nicht stimmt, soll er bitte auf gar keinen Fall durch die Gegend rennen und irgendwelche Tests machen lassen,“ meint DSA Monika Pinterits von der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft. „Aber es dürfte jetzt ja irgendwie modern sein, schnell mal einen Vaterschaftstest zu machen. Davon halte ich überhaupt nichts. Wenn jemand das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, gehört das zuerst einmal innerhalb der Familie besprochen. Und dann kann man bei Gericht einen Antrag stellen. Das Gericht leitet den Test dann ein und hat auch verlässliche Institutionen, mit denen es kooperiert.“

 

Vaterschaftstest

Billig-Anbieter wittern das große Geld

Das Geschäft mit den DNA-Vaterschaftstests boomt, und mit der Nachfrage steigt auch das Angebot. Im Web werden DNATests schon um rund 200 Euro angeboten. „Ich verstehe nicht, wie das um diesen Preis funktionieren soll, weil die einzelnen Geräte, die man braucht, um einen seriösen Test zu machen, einfach zu teuer sind,“ meint Dr. Nussbaumer. Bei Ingenetix kostet ein Test mit DNA-Proben von Vater, Mutter und Kind 650 Euro, dafür werden standardmäßig 15 Genorte untersucht. „Damit kann eine Vaterschaft mit 100%iger Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, beziehungsweise mit 99,99% nachgewiesen werden,“ so Nussbaumer. Generell gilt: Je mehr unterschiedliche Genorte untersucht werden, umso sicherer ist ein Test. Experten raten von allen Tests, bei denen weniger als 12 Genorte untersucht werden, ab.

 

Bin ich der Vater, oder bin ich es nicht?

Dennoch sind beim Geschäft mit der „großen Frage“ vor allem jene Firmen die Gewinner, die mit Dumping-Preisen auf den Markt drängen – vielleicht auch deshalb, weil man sich bei diesen Anbietern oft auch das Beantworten von lästigen Fragen beziehungsweise die Einverständniserklärung der Mutter ersparen kann. „Bei uns müssen beide Elternteile und das Kind mit dem Test einverstanden sein und das auch unterschreiben – und zwar vor Ort, und mit Ausweiskontrolle,“ erklärt DI Dr. Irina Korschineck, Geschäftsführerin bei Ingenetix. Die Einverständniserklärung des Kindes wird dabei in der Regel von den Erziehungsberechtigten – im Fall einer Trennung ist das in der Regel die Mutter – erbracht. Hier haken Kritiker ein, die meinen, dass damit die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt werden.

 

In der gesetzlichen Grauzone

„Die ganze Materie steht auf wackeligen Beinen, weil es dazu noch kein Gesetz gibt, und auch keine Judikatur,“ meint Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike Aichhorn von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg. Die Juristin ortet die besondere Komplexität des Themas in dem Umstand, dass bei der Frage nach der Vaterschaft verschiedenste Interessen aufeinander prallen: Einerseits das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und sein Recht, der Erhebung oder Verwertung seiner genetischen Daten zu widersprechen, andererseits das Recht des Vaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft.

 

Und die Mutter hat das Recht auf Wahrung ihrer Intimsphäre. Schließlich ist auch noch der Schutz der Stabilität der intakten Familie zu berücksichtigen. „Es muss eine ausgewogene Interessenabwägung stattfinden, die in erster Linie das Wohl des Kindes im Auge hat,“ sagt Aichhorn. „Daher plädiere ich dafür, Abstammungsgutachten nur zuzulassen, wenn die Betroffenen informiert sind und zustimmen oder sie im Rahmen eines gerichtlichen Abstammungsverfahrens angeordnet werden.“ Mit welchem Alter aber können Kinder selbst entscheiden, ob sie der Frage nach ihrem leiblichen Vater mittels DNA Analyse beantwortet haben möchten?

 

Die Einwilligung des Kindes

Nach den aktuellen Bestimmungen ist die Einwilligung der Kids ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gefragt. „Wir diskutieren aber mit allen involvierten Kindern, die alt genug sind, um zu verstehen, worum es bei dem Vaterschaftstest geht,“ meint Korschineck. „Meistens wollen es die Kinder wissen, aber da weiß man dann ja auch nicht genau, wie weit sie von den Eltern beeinflusst worden sind.“ Da die meisten der betroffenen Kids aber etwa null bis drei Jahre alt sind, liegt die Entscheidung für oder gegen einen Vaterschaftstest in der Regel bei den Erziehungsberechtigten. Und ob ein Vaterschaftstest wirklich immer im Sinne des Kindes ist, will auch Korschineck nicht beurteilen. Sie gibt aber zu bedenken, dass es bei vielen Tests ja auch um Geld geht. „Und wenn ein Kind dann 14 Jahre lang keine Alimente bekommen würde, weil man vorher keinen Vaterschaftstest machen kann, ist das wohl auch nicht in seinem Sinne.“

 

Autor: BabyExpress

Fotocredit: Shawn Hempel, A3pfamily /Shutterstock.com

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