Den Pflichten der Eltern stehen Rechte gegenüber. Beides steht in einer Wechselbeziehung zueinander. So haben die Eltern sowohl die Pflicht als auch das Recht,
- für das Wohl des Kindes selbst zu sorgen,
- seine wirtschaftlichen Interessen zu wahren, beispielsweise sein Vermögen zu verwalten,
- es bei Erreichen des Schulalters anzumelden und auch in die Schule zu schicken
- ihm die bestmögliche Erziehung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zuteilwerden zu lassen und
- es zu einem eigenverantwortlichen Menschen zu erziehen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass den Eltern diese Pflichten gemeinsam zustehen. Es kann sich nicht der eine Elternteil auf Kosten des anderen vor der Verantwortung drücken.
Pflichten der Eltern – Rechte des Kindes
Das Kind hat einen Anspruch darauf, dass die Eltern ihren Pflichten nachkommen. Wenn es das Alter und das nötige Verständnis hat, um mitreden zu können, dann müssen die Eltern dies berücksichtigen. Und natürlich hat das Kind das Recht, dass sein Ehr- und Selbstwertgefühl nicht verletzt wird. Deshalb sind entwürdigende Erziehungsmaßnahmen heute nicht mehr zulässig.
Solange das Kind noch nicht geschäftsfähig und auch noch nicht volljährig ist, sind die Eltern zu seiner Vertretung verpflichtet. Wenn es geschäftsfähig ist, können sie ihm insoweit auch beispielsweise im Rahmen des Taschengeldes eigene Verfügungen erlauben doch sind die Eltern verpflichtet, jeder Inanspruchnahme Dritter entgegenzutreten. Ein Beispiel: Wenn das minderjährige Kind im Internet ein Geschäft abgeschlossen hat, zu dem es nicht berechtigt war, dann ist dieses Geschäft nichtig. Ein Dritter kann das Kind nicht auf Erfüllung, beispielsweise durch Zahlung, in Anspruch nehmen. Die Eltern sind verpflichtet, dem entgegenzutreten und das Kind vor unberechtigten Forderungen zu schützen.
Sorgerecht und Kindeswohl
Die Eltern haben innerhalb ihres Sorgerechts zwar weitreichende Befugnisse. Doch haben sie generell auch die Verpflichtung, diese Befugnisse stets zum Wohl des Kindes einzusetzen.
Pflichten der Eltern und mögliche Sanktionen
Wenn die Eltern ihre Pflichten gegenüber dem Kind vernachlässigen, können sie dazu angehalten werden. Dafür gibt es das Jugendamt, das aber auf entsprechende Informationen angewiesen ist. Es kann, falls dies erforderlich sein sollte, die Eltern bei der Erziehung unterstützen. Es hat aber auch seinerseits die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass das Wohl des Kindes jederzeit gewahrt bleibt. Notfalls hat es sogar das Recht, den Eltern das Sorgerecht durch Gerichtsbeschluss entziehen zu lassen, wenn nur so das Wohl des Kindes gewahrt werden kann.
Doch haben auch die Eltern Rechte. Denn wenn es keinen Anlass gibt, dann darf man ihnen das Sorgerecht nicht entziehen. Kinder sind noch immer am besten bei ihren Eltern aufgehoben.
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