Tritt eine Gelbsucht innerhalb der ersten zwei Lebenstage auf, muss das Neugeborene fast immer in klinische, bzw. ärztliche Behandlung. Ab dem zweiten und dritten Lebenstag spricht man von einer physiologischen Neugeborenengelbsucht. Übersteigen die Bilirubinwerte die Norm, so müssen die Neugeborenen auch jetzt noch unter die Phototherapielampe – was leider in vielen Fällen eine Trennung von Mutter und Kind bedeutet. Nicht zu unterschätzen ist dabei die psychische Belastung für die Mutter so kurz nach der Geburt: Diese ersten Sorgen um das Neugeborene genügen oftmals, dass die Mutter weniger oder schlimmstenfalls gar keine Milch mehr produziert. Sämtliche notwendigen Maßnahmen müssen immer von der betreuenden Hebamme oder dem Klinikpersonal durchgeführt werden.
Leberwickel und Wärmelampe helfen bei Neugeborenengelbsucht
Diese werden neben der Ernährung auch die Ausscheidung kontrollieren, ebenso wie sie eine regelmäßige Bilirubinkontrolle durchführen. Jedes unnötige Untersuchen oder Auspacken des Kindes sollte jedoch unterlassen werden, um den Wärmehaushalt nicht zu belasten. Für entsprechende Lichtzufuhr, bzw. Lichtquellen muss bei Bedarf unter Aufsicht der Hebamme oder des Klinikpersonals gesorgt werden. Diese achten auch auf ausscheidungsfördernde Maßnahmen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass Bilirubin nicht wasser-, sondern fettlöslich ist, das Kind also ausreichend oft gestillt werden sollte. Das Karotten-Limetten-Öl sollte von der Hebamme wirklich nur in der angegebenen Dosierung und nur an den wenigen kritischen Tagen verwendet werden.
Bei jedem Windelwechsel unter der Wärmelampe einen warmen Leberwickel machen: Dazu 1/2TL Karotten-Limetten-Öl in einem Glas heißem Wasser auflösen. Eine ES-Kompresse in die Aroma-Wasser-Mischung eintauchen, anschließend gut auswringen. Auf den Oberbauch legen und mit einem trockenen Waschlappen abdecken. Das Kind sollte während der Einwirkungszeit (ca. 5–10 Minuten) am besten unter Aufsicht unter der Wärmelampe liegen.
Autor: Ingeborg Stadelmann
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