Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie in Tirol Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Für Geburten ab dem 01.03.2017 gilt: Gewählt werden kann zwischen dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und dem Kinderbetreuungsgeld-Konto.
Kinderbetreuungsgeld in Tirol für Geburten ab dem 01.03.2017
Für Geburten ab dem 01.03.2017 ersetzt das KBG-Konto die bisherigen vier Pauschalmodelle. Das einkommensabhängige KBG bleibt bestehen, wenn auch geringfügig verändert. Eine weitere Neuerung ist mit dem Kinderbetreuungsgeld verbunden: der Partnerschaftsbonus!
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kinderbetreuungsgeld in Tirol beziehen zu können?
Um für Ihr Baby Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, müssen Sie für dieses Familienbeihilfe beziehen, einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben und sich rechtmäßig und dauerhaft in Österreich aufhalten. Außerdem sind die Zuverdienstgrenze sowie zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen einzuhalten. Fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen Ihres Kindes! Leben Sie von Ihrem Partner getrennt, benötigen Sie außerdem die Obsorgeberechtigung.
Wie beantrage ich Kinderbetreuungsgeld in Tirol?
Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld kann ab Geburt beim zuständigen Versicherungsträger gestellt werden. Bei Antragsstellung müssen Sie sich für eine Variante des KBG entscheiden. Den Antrag erhalten Sie beim Sozialversicherungsträger. Sie müssen ihn ausfüllen und im Original persönlich oder per Post übermitteln. Es ist überdies möglich, den Antrag online mit einer elektronischen Signatur einzureichen.
Zum Kinderbetreuungsgeld-Konto in Tirol
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie in Tirol Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Für Geburten ab dem 01.03.2017 gilt: Gewählt werden kann zwischen dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und dem Kinderbetreuungsgeld-Konto. Beim KBG-Konto handelt es sich um eine Pauschalvariante, die unabhängig von einer vorherigen Berufstätigkeit gewählt werden kann. Es stehen Ihnen und Ihrem Partner ein gewisser Betrag an KBG zur Verfügung. Die Bezugsdauer kann innerhalb eines bestimmten Rahmens frei gewählt werden.
Bezieht nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, stehen 12.366,20 Euro gesamt zur Verfügung. Die Bezugsdauer kann zwischen 365 Tagen/12 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 851 Tagen/28 Monaten (14,53 Euro/Tag) variieren.
Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, stehen 15.449,28 Euro gesamt zur Verfügung. Die Bezugsdauer kann zwischen 456 Tagen/15 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 1.063 Tagen/35 Monaten (14,53 Euro/Tag) variieren. 20 Prozent der Bezugsdauer sind für jeweils einen Elternteil vorgesehen, die restliche Bezugsdauer kann nach Belieben aufgeteilt werden. Beim Bezug des KBG können sich Eltern maximal zwei Mal abwechseln.
Einkommensabhängiges KBG in Tirol
Neben den schon genannten Anspruchsvoraussetzungen ist es für den Bezug von einkommensabhängigem KBG notwendig, dass Sie bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes für mindestens sechs Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden haben. Bei Vätern muss die Berufstätigkeit bis zur Geburt des Kindes aufrecht sein. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Tirol beträgt 80 Prozent des Wochengeldes und ist mit maximal 66 Euro pro Tag gedeckelt. Bezieht nur ein Elternteil das KBG, gebührt es bis maximal zum ersten Geburtstag des Kindes. Beziehen es beide Elternteile, gebührt es bis maximal zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes.
Partnerschaftsbonus in Tirol
Wird der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in Tirol partnerschaftlich geteilt, sodass sich die Bezugsdauer auf zumindest 40:60 splittet (das macht pro Elternteil mindestens 124 Tage), dann kann ein Partnerschaftsbonus von 500 Euro pro Person beantragt werden.
Kinderbetreuungsgeld Tirol: Das sollten Sie noch wissen
Während Sie Wochengeld beziehen, ruht das Kinderbetreuungsgeld! Außerdem endet der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für ein Kind mit dem Tag vor der Geburt eines Geschwisterchens. Generell gilt: Mit Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind Sie automatisch krankenversichert und Ihr Baby ist bei Ihnen mitversichert. Darüber hinaus können 48 Monate des Bezugs von KBG auf die Beitragszeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden.
Quelle: https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Kinderbetreuungsgeld/
Kinderbetreuungsgeld_ab_01.03.2017.html (Zugriffsdatum: 22.12.2018)
Text: Daniela Kirschbaum
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