Alle Modelle für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich
Seit 1. März 2017 ist ein neues Modell für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich in Kraft. Wir erklären, welche Möglichkeiten Sie haben und wie hoch das Kinderbetreuungsgeld in Österreich nun ist.
Das neue „Kinderbetreuungsgeld-Konto“
Das neue Modell für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich gilt für Geburten am bzw. nach dem 1. März 2017. Wie bisher können Sie zwischen einem Pauschalangebot an Kinderbetreuungsgeld und dem einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld wählen. Die Änderungen für Geburten seit dem 1. März 2017 beziehen sich auf das Pauschalangebot des Kinderbetreuungsgeldes.
Entscheidet sich ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld alleine in Anspruch zu nehmen, kann das Kinderbetreuungsgeld in Österreich für maximal 2 Jahre und etwa 4 Monate (genau gesagt für maximal 851 Tage) in Anspruch genommen werden. Dies bringt inklusive der ersten 8 Wochen im Leben Ihres Kindes, in denen Sie Wochengeld beziehen, eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Alter von zweieinhalb Jahren Ihres Kindes. Bei maximaler Bezugsdauer liegt der Tagessatz bei 14,53€ pro Tag. Die Mindestbezugsdauer liegt bei einem Jahr. Der Tagessatz steigt hierbei auf 33,88 Euro.
Möchten Sie die Karenzzeit zwischen sich und Ihrem Partner aufteilen, bringt Ihnen das einen höheren Gesamtbetrag, den Sie individuell unter sich aufteilen können. Ein Elternteil muss allerdings für mindestens zwei Monate (61 Tage) das Kinderbetreuungsgeld beziehen. Die Dauer Ihres Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich, wenn Sie den Bezug zwischen sich und Ihrem Partner aufteilen, liegt zwischen 15 Monaten (456 Tage) und fast drei Jahren (1.063 Tage). Innerhalb dieser Zeit können Sie sich maximal zweimal abwechseln. Ein Elternteil kann das Kinderbetreuungsgeld in Österreich für maximal ein Jahr beziehen. Daher muss der Wechsel auf den anderen Elternteil spätestens 426 Tage nach der Geburt (diese Frist beinhaltet den Bezug von acht Wochen Wochengeld und einem Jahr Kinderbetreuungsgeld) erfolgen.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld kann für die Dauer von maximal einem Jahr beantragt werden. Es beträgt 80% der letzten Einkünfte, ist aber auf 66 Euro pro Tag begrenzt. Der Betrag variiert, je nachdem wie viele Tage der aktuelle Monat hat. Dies ergibt eine monatliche Finanzspritze von max. 2.000 Euro.
Für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld müssen Sie in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Mutterschutz einer in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ununterbrochen nachgegangen sein. Sie dürfen in den letzten sechs Monaten vor der Geburt Ihres Kindes auch keine Bezüge aus Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Weiterbildungsgeld erhalten haben. Sollten Sie Ihre Tätigkeit für weniger als zwei Wochen unterbrochen haben, ist dies für den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld irrelevant.
Besondere Regelungen gelten für Landwirtinnen, Beamtinnen, Adoptiv- und Pflegeeltern. Bei Adoptiv- und Pflegeeltern beträgt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 80 Prozent Wochengeldes, das fiktiv errechnet wurde. Statt auf den Beginn der Schutzfrist wird von dem achtwöchigen Zeitraum vor der Geburt des Kindes ausgegangen. Achtung: Gehaltsbestandteile, die eine schwangere Frau – z.B. aufgrund Arbeitnehmerschutzbestimmungen – nicht beziehen kann, werden nicht miteinbezogen.
Für Landwirtinnen, Beamtinnen und Adoptiv- und Pfelgeltern führt die Krankenkasse zusätzlich eine Günstigkeitsrechnung durch. Mit der Günstigkeitsrechnung kann sich der oben ermittelte Tagesbetrag nur erhöhen, nicht jedoch reduzieren. Diese Berechnung erfolgt automatisch und muss nicht extra beantragt werden.
Fristen und Voraussetzungen für Kinderbetreuungsgeld in Österreich
Das Kinderbetreuungsgeld kann frühestens am Tag der Geburt des Kindes beantragt werden. Sollten Sie Ihre Meinung geändert haben und doch ein anderes Modell wählen wollen, können Sie dies während der ersten 14 Tage nach Antragstellung bekannt geben.
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld tritt dann in Kraft, sobald die Zahlungen des Wochengeldes oder dem Wochengeld ähnliche Zahlungen eingestellt wurden, sprich frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes.
Autor: Redaktion/Kerstin
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