Sobald Ihr Schatz geboren ist, haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Seit dem 01.03.2017 gibt es hierbei wesentliche Neuerungen. Sie können zwischen verschiedenen Kinderbetreuungsgeld-Modellen wählen, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Anspruchsvoraussetzungen für Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark ist klar geregelt.
Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Bezug erfüllen:
- Bezug der Familienbeihilfe für Ihr Kind
- Gemeinsamer Hauptwohnsitz mit dem Kind
- Rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Österreich
- Einhaltung der Zuverdienstgrenzen
- Einhaltung der vorgeschriebenen zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf während der Schwangerschaft, fünf nach der Geburt)
- Bei getrennt lebenden Personen: Obsorgeberechtigung
Kinderbetreuungsgeld Steiermark: Antragstellung
Den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger. Dieser ist auch für die Auszahlung des Geldes zuständig. Einzureichen ist das Kinderbetreuungsgeld mit dem ausgefüllten Antrag im Original persönlich oder per Post. Mittels Handy Signatur ist auch eine Online-Beantragung möglich. Beachten Sie, dass während des Bezugs des Wochengeldes der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ruht. Bei Antragsstellung müssen Sie sich für eine der möglichen Bezugsmöglichkeiten entscheiden.
Kinderbetreuungsgeld Steiermark: Versicherung
Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind Sie automatisch krankenversichert. Sie müssen dazu keinen eigenen Antrag stellen. Auch ist Ihr Baby bei Ihnen mitversichert. Bedenken Sie aber immer, dass mit Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes auch der Versicherungsanspruch erlischt. 48 Monate des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges können außerdem auf die Pensionszeiten angerechnet werden.
Zwei Modelle für Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark
Sobald Ihr Schatz geboren ist, haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Seit dem 01.03.2017 gibt es hierbei wesentliche Neuerungen. Sie können zwischen verschiedenen Kinderbetreuungsgeld-Modellen wählen, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Kinderbetreuungsgeld-Konto
Das Kinderbetreuungsgeld-Konto können alle Eltern für sich beanspruchen, auch, wenn vor der Geburt keine Berufstätigkeit vorgelegen hat. Hier steht ein fixer Betrag an Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung. Dieser kann innerhalb eines gewissen Zeitrahmens individuell ausgeschöpft werden.
Beantragt ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld, stehen insgesamt 12.366,20 Euro zur Verfügung. Innerhalb eines Zeitrahmens von 365 Tagen/12 Monaten (33,88 Euro/Tag) bis zu 851 Tagen/28 Monaten (14,53 Euro/Tag) kann dieser Betrag beansprucht werden.
Beantragen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, stehen gesamt 15.449,28 Euro zur Verfügung. Hier variiert der Zeitrahmen zwischen 456 Tagen/15 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 1.063 Tagen/35 Monaten (14,53 Euro/Tag). Jeder Elternteil muss zudem zumindest 20 % der Bezugsdauer wählen. Bis zu zwei Mal kann der Bezug gewechselt werden.
Bei diesem pauschalen Modell liegt die jährliche Zuverdienstgrenze bei 16.200 Euro.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Die Wahl des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist weiterhin eine gute Möglichkeit für Eltern, die beruflich nur kurz aussetzen möchten. Die generellen Anspruchsvoraussetzungen bleiben bestehen. Darüber hinaus muss allerdings vor dem Wochenschutz (Mutter) beziehungsweise vor der Geburt des Kindes (Vater) zumindest ein halbes Jahr lang eine sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit bestanden haben. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in der Steiermark beträgt 80 Prozent des Wochengeldes und maximal 66 Euro pro Tag. Bezieht nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, wird es bis maximal zum ersten Geburtstag des Kindes ausbezahlt. Beziehen beide Elternteile einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, kann es bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes ausbezahlt werden.
Die festgelegte Zuverdienstgrenze beträgt beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld 6.800 Euro pro Kalenderjahr.
Kinderbetreuungsgeld Steiermark: Partnerschaftsbonus
Für Eltern, die sich die Betreuung Ihres Kindes partnerschaftlich teilen, gibt es ebenfalls seit März 2017 einen lukrativen Bonus. Einmalig können in solchen Fällen nämlich 500 Euro Partnerschaftsbonus pro Elternteil beantragt werden, also 1.000 Euro gesamt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zumindest im Ausmaß 40:60 erfolgt ist.
Quelle: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835735/DE/ (Zugriffsdatum: 23.12.2018)
Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: SmartPhotoLab, Evgeny Atamanenko / Shutterstock.com