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Kinder in sozialen Medien

Wann und wie viel Facebook ist gut?

In der heutigen Zeit ist das Ausschließen von sozialen Medien beinahe sozialer Selbstmord. Wir bekommen von der Gesellschaft vermittelt, dass wir ohne Facebook, Whatsapp oder Instagram nicht wissen, was in der Welt vor sich geht (oder zumindest in der Klasse). Ab wann sollten wir unseren Kindern Zugang zu sozialen Medien gewähren und wie sieht die gesetzliche Lage in Österreich aus?

Mindestalter für Soziale Medien

Wer die Bestimmungen von Facebook und Co durchliest, wird feststellen, dass diese ein Mindestalter von 13 Jahren vorschreiben. Dieses Mindestalter besteht nach US-amerikanischem Recht. Allerdings gelten nach dem österreichischen Datenschutzgesetz  andere Regelungen. Somit ist es in Österreich Jugendlichen unter 14 Jahren untersagt einen Account in Sozialen Medien zu haben. So darf etwa Facebook ab 13 Jahren genutzt werden, österreichische Nutzer  müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Es ist davon auszugehen, dass Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren Facebook nutzen dürfen, wenn ihre Eltern damit einverstanden sind.

Whatsapp hat andere Bestimmungen

Große Vorsicht muss bei der Erwägung von Nutzung von Whatsapp herrschen. Denn die App zur Übertragung von Nachrichten darf derzeit erst ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden. Es wird allerdings derzeit diskutiert, ob die Altersgrenze auf 13 Jahre reduziert werden soll, die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt.

 

Kinder in sozialen Medien (Social Media)

YouTube beliebtester Kanal

Die neue Generation an Konsumenten sozialer Medien sind absolute Fans von YouTube. YouTube-Stars freuen sich über Millionen von Followers und werden mit ihren Videos reich. Von Make-Up-Empfehlungen bis zu Stunts von Häuserdächern finden Sie alles auf YouTube. Und was würden wir nur ohne unsere Katzenvideos tun? Doch durch die große Gefahr der Inhalte wird für die Nutzung von YouTube ein Mindestalter von 14 Jahren verlangt. Für jüngere Zuseher können Eltern ein YouTube for Kids Konto einrichten.

Kontrolle liegt bei den Eltern

Finden Sie heraus, dass Ihr Kind ohne Ihr Einverständnis einen Account in Sozialen Medien hat und das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht hat, kann nicht der Betreiber der Webseite zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist ein großer Kritikpunkt der Datenschützer. Denn zur Kontrolle des Alters reicht lediglich das Setzen eines Häkchens. Es besteht keine Ausweispflicht für das Eröffnen eines Accounts auf Facebook und Co.

Sie müssen allerdings auch keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben. Eltern werden aus unterschiedlichen Gründen nicht für das illegitime Eröffnen eines Accounts in sozialen Medien Ihrer Kinder belangt. Darunter fallen, dass kein Schädigungsvorsatz vorliegt und kein Schaden bezifferbar ist. Wenn wir bedenken, dass Facebook von seinen Milliarden aktiver User Kapital schlägt, wird es Sie für den Mehrverdienst nicht belangen wollen.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag vollständig aus sozialen Medien fernzuhalten ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es geht daher mehr um das Vermitteln des richtigen Umgangs mit Sozialen Medien und das richtige Einordnen seiner Wichtigkeit.

Legen Sie gemeinsam verbindliche Regeln fest – etwa, dass Ihr Kind keine persönlichen Daten  preisgeben, keine Kontaktanfragen von Fremden annehmen oder keine Fotos von sich posten darf. Sollten Sie ein Foto Ihres Kindes posten wollen, fangen Sie schon früh an, die Erlaubnis Ihres Kindes einzuholen. So wird es lernen, dass es wichtig ist von seinem Recht auf Privatsphäre Gebrauch zu machen.

Machen Sie auf die Gefahren aufmerksam! Kinder haben einen natürlichen Instinkt zu vertrauen. Dieser kann in Sozialen Medien sehr gefährlich sein. Erklären Sie Ihrem Kind von Anfang an, warum es wichtig ist, in Sozialen Medien vorsichtig zu sein. Eröffnet Ihr Kind seinen eigenen Account, erklären Sie ihm unbedingt ausführlich die Sicherheitseinstellungen und setzen sie diese gemeinsam.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: Antonio Guillem, Josep Suria /shutterstock.com

 

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