Hilfen für Familien mit behinderten Kindern – diese Möglichkeiten gibt es

Hilfen für Familien mit behinderten Kindern – diese Möglichkeiten gibt es

Familien mit behinderten Kindern stehen vor besonderen Herausforderungen, die sie nicht immer aus eigener Kraft bewältigen können. Um ihnen unter die Arme zu greifen, gibt es in Österreich verschiedene Hilfsangebote, die eine finanzielle Unterstützung darstellen und zugleich für eine Entlastung der betroffenen Familien sorgen sollen. Neben den staatlichen Hilfsleistungen gibt es auch Beratungsangebote von sozialen Einrichtungen, die Familien über ihre Möglichkeiten aufklären und ihnen wichtige Werkzeuge für die Bewältigung des Alltags mit einem behinderten Kind an die Hand geben können.

 

Erhöhte Familienbeihilfe

In Österreich bekommen Eltern pro Kind eine Familienbeihilfe, deren Höhe sich am Alter des Kindes bemisst. Wer ein behindertes Kind hat, kann außerdem die erhöhte Familienbeihilfe beantragen. Sie wird zusätzlich zu dem normalen monatlichen Betrag ausgezahlt. Im Jahr 2024 betrug sie 180,90 Euro, 2025 stieg die erhöhte Familienbeihilfe auf 189,20 Euro. Für die erfolgreiche Beantragung muss die Behinderung nachgewiesen werden. Das kann über die Daten aus dem Behindertenpass erfolgen. Der Grad der Behinderung muss bei mindestens 50 Prozent liegen. Überdies wird die erhöhte Familienbeihilfe nur gewährt, wenn das Kind nicht selbst imstande ist, dauerhaft für seinen Unterhalt zu sorgen.

 

Pflegegeld

Manche behinderte Kinder haben einen Pflegegrad. Sie müssen medizinisch versorgt werden oder sind nicht in der Lage, selbstständig der Körperpflege oder verschiedenen Aufgaben im Alltag nachzugehen. Wenn das der Fall ist, kann Pflegegeld beantragt werden. Wie hoch es ausfällt, hängt davon ab, welchen Pflegegrad das Kind hat und wie hoch der monatliche Pflegebedarf ist. In Österreich gibt es sieben Pflegestufen. Pflegestufe 1 wird mit 192,00 Euro im Monat (Stand 2024) unterstützt. Bei Pflegestufe 7 sind es hingegen ganze 2.061,80 Euro im Monat (Stand 2024).

 

Pflegefreistellung

Die Pflegefreistellung ist für fest angestellte Elternteile von Bedeutung. Sie können in bestimmten Fällen eine Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen, um sich um ihr pflegebedürftiges behindertes Kind zu kümmern. In dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt. Dennoch handelt es sich nicht um einen Urlaub, sondern um eine begründete Dienstverhinderung.
Natürlich ist die Pflegefreistellung keine Dauerlösung, sondern nur für einen vorübergehenden Zeitraum gedacht. Grundsätzlich kann sie pro Jahr für eine Arbeitswoche beantragt werden. Bei Bedarf sollte der Anspruch auf eine erweiterte Pflegefreistellung geprüft werden. Wenn ein Elternteil dauerhaft die Pflege des behinderten Kindes übernehmen muss, kann gegebenenfalls auch eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

 

Unterstützung bei der Bildung

In Österreich sollen möglichst alle Kinder eine Ausbildung bekommen. Um das zu gewährleisten, wurden verschiedene Förderangebote eingeführt. Beispielsweise gibt es eine große Anzahl an Sonderschulen, die auf die Bedürfnisse von behinderten Kindern abgestimmt sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der integrativen Bildung in einer Regelschule.
Behinderte Kinder haben in Österreich bis zum Abschluss der Pflichtschule Anspruch auf eine schulische Ausbildung. Anschließend können Eltern eine Ausbildungsbeihilfe beantragen. Damit können zusätzliche anfallende Kosten wie zum Beispiel für die Fahrten zur Schule oder für spezielles Lernmaterial gedeckt werden.

 

Beratungsangebote für Familien

Eine gute finanzielle Aufstellung sowie die Organisation der Pflege sind die eine Seite der Medaille. Familien mit behinderten Kindern stehen aber vielen weiteren Herausforderungen gegenüber. Die Eltern fragen sich oft, wie sie richtig mit dem behinderten Kind umgehen und wie sie den Bedürfnissen der nicht behinderten Geschwister nachkommen. Hier sind die Erfahrung und der Rat von Fachleuten notwendig. Dafür können sich Eltern an soziale Einrichtungen wie die Diakonie oder die Caritas wenden.

 

Gespräche mit der ganzen Familie

Viele Stellen bieten eine Beratung an, die speziell auf Familien mit behinderten Kindern abgestimmt ist. Im Rahmen einer solchen Beratung finden häufig mehrere Gespräche mit den Eltern, mit dem behinderten Kind selbst, mit den Geschwistern und mit allen zusammen statt. Darin werden die bestehenden Probleme besprochen und Lösungen dafür erarbeitet. Die können je nach Familie ganz unterschiedlich aussehen.

 

Anlaufstelle für Fragen

Darüber hinaus sind solche Beratungsstellen eine gute Adresse für all diejenigen Fragen, die in der Schule und von staatlichen Einrichtungen nicht beantwortet werden. Eltern sollten sich nicht scheuen, diese Form der Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 

Sich mit anderen Betroffenen austauschen

In vielen Städten gibt es auch Vereine oder Beratungsstellen, die Selbsthilfegruppen organisieren. Dort können Eltern mit behinderten Kindern mit anderen Betroffenen sprechen und sich über ihre Erfahrungen austauschen. Väter und Mütter lernen so, dass sie nicht allein sind und können von anderen lernen. Manche dieser Gruppen bieten weitaus mehr als nur das gemeinsame Gespräch. Auch Ausflüge und andere Freizeitveranstaltungen gehören zum Angebot. Dort können sich nicht nur die Eltern, sondern auch die behinderten Kinder begegnen.

 

Unterstützungsleistungen im Vergleich mit anderen Ländern

Auch in vielen anderen EU-Ländern gibt es Hilfsangebote für Familien mit behinderten Kindern. Wenn man die österreichischen Leistungen mit denen in Deutschland vergleicht, lassen sich viele Überschneidungen entdecken. In beiden Ländern gibt es finanzielle Unterstützung für die Familien sowie die Möglichkeit der Beratung durch soziale Einrichtungen. Auch schulische Förderungen sind vorhanden. Ähnlich sieht es in Frankreich aus, wo auf einen Mix aus finanziellen Leistungen und Unterstützung bei der Pflege gesetzt wird. Außerdem setzen die Franzosen auf eine inklusive Bildungsstruktur.

 

Bild: Pixabay/congerdesign

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