Bewegung ist für die Entwicklung eines Kindes wichtig und sollte immer gefördert werden. Spielgeräte im eigenen Garten sind dafür beasonders geeignet und bei den Kleinen sehr beliebt. Unter freiem Himmel bieten sie verschiedene Bewegungsmöglichkeiten – Rutschen, Schaukeln, Klettern – für Kinder unterschiedlicher Altersstufen ist das ein großer Spaß. Eltern und Aufsichtspersonen sollten aber darauf achten, dass die Beschaffenheit und Anordnung der Geräte für die Kleinen auch sicher ist. Auf die regelmäßige Wartung darf nicht vergessen werden. Vor allem sollte auf eventuelle Roststellen oder Splitter geachtet und beides rasch beseitigt werden. Bei mehreren Spielgeräten im Garten kann durch die richtige Anordnung und Raumaufteilung bereits Unfallprävention betrieben werden. Wichtig ist es, die Geräte in entsprechenden Abständen zueinander aufzustellen, vor allem gilt das bei schwingenden Schaukeln.
Woran erkennt man, dass Spielgeräte sicher sind?
Spielgeräte im Garten müssen grundsätzlich fest mit dem Untergrund verbunden sein – das Fundament darf nicht zu sehen sein. Morsche oder gar verrostete Teile haben auf einem Spielplatz im Garten nichts zu suchen. Ebenso wie spitze Kanten oder hervorstehende Teile, wie etwa Nägel. Schrauben und Nägel müssen entweder abgedeckt oder versenkt sein. Ideal ist es, wenn der Geräteuntergrund mit stoßdämpfendem Material ausgestattet ist – wie zum Beispiel Rindenmulch, Sand, Rundkies, Holzschnitzel oder Fallschutzmatten. Dadurch wird bei Stürzen die Verletzungsschwere gemindert.
Bei Sandkisten sollte darauf geachtet werden, dass die Einfassung nicht aus Stein ist. Auch scharfe Kanten dürfen nicht vorhanden sein. Bei Rutschen kommt es darauf an, dass die Außenwände der Rutschflächen mindestens 15 Zenitmeter hoch sind und dass der waagrechte Rutschenanfang (Einsitzbereich) absturzgesichert ist. Der Aufstieg zur Rutsche sollte unbedingt mit Handläufen auf beiden Seiten ausgestattet sein. Beim Kauf von Spielgeräten für den eigenen Garten nur normgerechte Geräte erwerben (ÖNORM EM 1176).
Auch der Spielplatz im Garten darf der Aufsichtspflicht
Ebenso wichtig, wie die sichere Ausstattung und die regelmäßige Wartung der Gartenspielgeräte ist die Aufsichtspflicht. Auch wenn Kinder sich beispielsweise im Sandkasten selbst beschäftigen, sollten sie das nicht unbeaufsichtigt tun!
Für weitere Informationen zum Thema steht der Folder „Checkliste Spielplatz“ kostenlos unter www.kfv.at zum Download zur Verfügung.
Autor: MMag. Ursula Messner
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