Familienvorsorge – das sollte dabei sein

Familie freut sich auf die Zukunft

Familienvorsorge – das sollte dabei sein

Planen Sie sicher Ihre Zukunft

Wer zum ersten Mal sein frisch geschlüpftes Baby in den Armen hält, dem eröffnet sich eine völlig neue Welt. Das Wort Zukunft bekommt eine ganz andere Bedeutung. Plötzlich sehen wir Jahrzehnte unseres Lebens vor uns und auch eine Zeit, in der wir nicht mehr da sein werden – dieses unschuldige Wesen aber schon. Der Beschützerinstinkt in uns wird wach und wir wollen für unsere Familie vorsorgen. Familienvorsorge gibt es in vielen Varianten. Wie Sie am besten für Ihre Familie vorsorgen, haben wir für Sie herausgefunden.

Welche Laufzeiten für Familienvorsorge gibt es?

Familienvorsorge-Angebote gibt es zu unterschiedlichen Laufzeiten. Die meisten Formen laufen über Jahrzehnte und zielen vor allem auf Ihre Pension ab. Damit Sie im Alter keine zu große finanzielle Belastung für Ihren Nachwuchs darstellen, können Sie mit Pensions-Fonds die Kosten für zukünftige Heimkosten und Behandlungen abdecken.

Die meisten Sparformen für die Familienvorsorge kommen in Form von Versicherungen. Zu den wichtigsten Versicherungen für Ihre Familienvorsorge gehören Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. All diese Versicherungen schützen Sie vor finanziellen Schwierigkeiten im Notfall. Denn sollte der Ernstfall eintreten, wollen Sie sich bestimmt keine Sorgen machen, wie Sie den Schaden oder Behandlungskosten bezahlen können?

Ihre Familienvorsorge sollte zumindest das Ziel haben Ihren Nachwuchs von Ihren Schulden zu befreien. Denn Erbberechtigte bekommen nicht nur das Vermögen vermacht. Sie erben auch Schulden, die Sie angehäuft haben. Mit einer Lebensversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder nicht für Ihre Schulden belangt werden können. Gerade bei Hauskrediten kann dies von großem Nutzen sein.

Schlagen Sie dem Finanzamt ein Schnippchen

Oft steht der Nachwuchs vor der Herausforderung die Erbschaftssteuer für das von Ihnen Geerbte zu entrichten. Schmerzhafte Erfahrungen machen Ihre Kinder vor allem dann, wenn sie das geliebte Zuhause, in dem Sie aufgewachsen sind verkaufen müssen. Ein Schnippchen schlagen Sie dem Finanzamt, wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen.

Erbschaftssteuerfrei sind Leistungen aus der Risikolebensversicherung nur dann, wenn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind. Nennen Sie also als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten die Person, die später abgesichert werden soll.

So hat Ihr Nachwuchs genug Geld zur Verfügung um die Erbschaftssteuer zu entrichten.

 

Familienvorsorge

Ihr Testament als Familienvorsorge

Viele Eltern legen Ihr Geld ihr Leben lang gut an und vergessen das Wichtigste: Ein Testament. Ein Testament hält nicht nur fest, wem Sie Oma Gertruds Vase vermachen möchten. Sie können in einem Testament auch festhalten, wer das Sorgerecht für noch nicht volljährige Kinder bekommt. Sie sollten vor allem dann ein Testament aufsetzen, wenn Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind. Denn im Todesfall geht nach der gesetzlichen Erbfolge mindestens die Hälfte des Nachlasses an den Ehepartner. Die anderen 50 Prozent werden auf etwaige Kinder aufgeteilt. Sind Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet, stellt das Ihre Familie vor unnötige Schwierigkeiten.

Ein Testament können Sie ganz einfach selbst aufsetzen. Es muss handschriftlich geschrieben sein und mit genauem Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Sind Sie sich nicht sicher, was Sie alles in Ihr Testament schreiben sollen oder haben sonstige Fragen dazu, können Sie kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Versorgungsvollmacht – wer darf entscheiden?

Genauso wichtig wie ein Testament, ist auch die Versorgungsvollmacht. Diese legt fest, wer in Ihrem Namen handeln darf, sofern Sie aufgrund von Krankheit oder in Folge eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage sind. Mit einer Versorgungsvollmacht geben Sie einer anderen Person die Befugnis in Ihrem Namen Ihre finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Bevollmächtige dürfen für Sie Verträge kündigen (einen Mietvertrag zum Beispiel) oder Anträge bei Versicherungen stellen. Im Notfall bekommen Sie so die schnellstmögliche Versorgung ohne unnötigen bürokratischen Aufwand. Auch hierfür finden Sie beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz genauere Auskünfte.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: Kzenon, PIC SNIPE /shutterstock.com

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