In der Zwickmühle stecken berufstätige Eltern: Was tun, wenn das Kind krank ist? Die üblichen Betreuungsmöglichkeiten Kindergarten, Schule oder auch die Tagesmutter scheiden da aus und auch Freunde und Bekannte sind nicht die richtige Adresse, weil es sich meist um Infektionskrankheiten handelt und deshalb die Ansteckung insbesondere anderer Kinder droht. Und allein lassen sollte man wirklich nur ein älteres Kind, das sich auch tatsächlich allein zurechtfinden kann.
Da bleiben von externen Betreuern meist nur die Großeltern oder andere enge Verwandte übrig, die vielleicht schon im Rentenalter sind und deshalb die Betreuung übernehmen könnten. Wenn sie in der Nähe wohnen, ist das wohl kein Problem. Doch auch wenn sie weiter weg wohnen, sind sie unter Umständen gerne bereit, sich einmal um ihr Enkelkind zu kümmern: Voraussetzung: die räumlichen Verhältnisse erlauben es, auch die zu Besuch kommenden Großeltern unterzubringen.
Flexibilität am Arbeitsplatz für berufstätige Eltern: Was tun, wenn das Kind krank ist?
Flexibilität am Arbeitsplatz nützt beiden Seiten, dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern. Für den Arbeitgeber bietet sich die Möglichkeit, die Kapazitäten besser an die Auftragslage anzupassen, ohne dass man Mitarbeiter entlassen oder neu einstellen muss. Auf der anderen Seite ist es dann kein Problem mehr für berufstätige Eltern: Was tun, wenn das Kind krank ist? Einfach Freizeit nehmen und flexibel einige Tage Freizeit nehmen, um sich um das kranke Kind kümmern zu können. Endlich die Gelegenheit, einmal das Zeitguthaben abzubauen, und wenn es kein Guthaben gibt, kann man auch einmal ins Minus gehen und das später wieder ausgleichen.
Flexible Arbeitszeiten können ja für beide Partner gelten, und so ist das eine gute Gelegenheit, dass sich auch einmal der Vater um sein Kind kümmern kann. Dann braucht man noch nicht einmal Urlaub zu nehmen, obwohl auch das eine Möglichkeit ist. Denn die wenigsten Menschen können es sich leisten, den Urlaub wirklich am Stück zu nehmen. Und so ist die Erkrankung des Kindes auch eine Gelegenheit, den Urlaub sinnvoll und erholsam zu verbringen.
Kinderkrankengeld
Für gesetzlich krankenversicherte Eltern gibt es zudem die Möglichkeit, Kinderkrankengeld zu beantragen. Ist nur ein Elternteil gesetzlich versichert, dann gilt diese Regel nur, wenn auch das Kind mitversichert ist. Wenn der Arzt die Notwendigkeit der Betreuung bestätigt und keine andere im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann, darf man zu Hause bleiben und kann für diese Zeit Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Eventuell gibt es auch von Seiten des Arbeitgebers noch Möglichkeiten, um die Eltern bei der Betreuung eines kranken Kindes zu unterstützen.
Fotocredit: Tomsickova Tatyana, Arkom Suvarnasiri /Shutterstock.com