Welche Unterhaltszahlungen stehen meinem Kind zu?
Trennungen und Scheidungen sind schmerzhafte Erfahrungen für alle Familienangehörigen. Noch schlimmer wird der Trennungsprozess, wenn da liebe Geld zum Thema wird. Welche Rechte Sie als Elternteil haben und wie viel Geld Ihnen zusteht, lesen Sie hier
Unterschiedliche Arten von Unterhalt
Nach einer Trennung sind beide Elternteile weiterhin verpflichtet, für den Unterhalt Ihres Kindes aufzukommen. Dies geschieht in Form von Naturalunterhalt und in Form von Geldleistungen. Den Naturalunterhalt stellt meist jener Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt. Mama oder Papa stellen Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung, Spielsachen, Freizeitgestaltung und Taschengeld zur Verfügung.
Der Elternteil, der ab der Trennung nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, leistet Unterhaltszahlungen. Diese Alimente dienen der Bedürfnisdeckung des gemeinsamen Kindes und sind nicht für den Eigenkonsum des anderen Elternteiles gedacht.
Erreicht ein Kind die Volljährigkeit, kann es verlangen, dass Unterhaltszahlungen direkt auf das eigene Konto geleistet werden. Zieht das volljährige Kind in eine eigene Unterkunft und befindet sich weiterhin in einer Ausbildung besteht die Unterhaltspflicht für beide Elternteile.
Wie hoch sind Alimente?
Unterhaltsforderungen werden auf Basis des Nettoeinkommens des Elternteils berechnet. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird aliquot auf das monatliche Nettoeinkommen gerechnet. Bezieht ein Elternteil Arbeitslosengeld, wird dieses zur Bemessungsgrundlage herangezogen.
Einem Einzelkind stehen bis zum 6. Geburtstag 16% des monatlichen Nettoeinkommens eines Elternteils zu, 18% bei einem Kind zwischen 6 und 10 Jahren, 20% bei einem Kind zwischen 10 und 15 Jahren und 22% ab 15 Jahren. Geschwisterkinder erhöhen den Anspruch je nach Alter um 1 bis 2 Prozent.
Verdient ein Kind beispielsweise durch einen Samstagsjob ein eigenes Einkommen, verringert das die Ansprüche auf Alimente. Nicht gerechnet werden dürfen Einkünfte aus einer Ferialpraxis.
Wie lange besteht Anspruch auf Alimente?
Interessant: Unterhaltszahlungen sind weder an die Volljährigkeit noch an die Ausbildung eines Kindes gebunden. Eltern müssen grundsätzlich Unterhalt für Ihr Kind leisten, bis es die Selbsterhaltungsfähigkeit erreicht hat. Es gibt keine Altersgrenze! Auch erwachsene Kinder können einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern haben. Selbst wenn Ihr Kind eigene Einkünfte hat, diese aber nicht für die Selbsterhaltung ausreichend sind, verringert sich lediglich der Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern, er verfällt nicht.
Alimente für die/den Ex?
Im Falle einer Scheidung kann dem geschiedenen Partner ebenfalls eine Unterhaltszahlung bis zu 3% des Nettoeinkommens zustehen. Dies ist abhängig vom eigenen Einkommen des ehemaligen Ehepartners.
Alimente – die Streitthemen
Worüber wird so gerne gestritten als um das liebe Geld? Dies gilt auch für Unterhaltszahlungen.
Ein Diskussionthema dazu tritt vor allem dann auf, wenn ein zu Unterhaltszahlungen verpflichteter Elternteil, das Kind öfter betreut als vom Staat als Norm angesehen. Nach der Rechtsprechung ist ein Kontaktrecht im Ausmaß von zwei Tagen alle zwei Wochen (oder einem Tag pro Woche) sowie vier Wochen in den Ferien üblich. Liegt das jährliche Ausmaß des Kontaktes allerdings deutlich darüber, kann dies zu einer den Umständen des Einzelfalls angemessenen Herabsetzung des für das Kind zu leistenden Geldunterhalts führen. Üblicherweise werden die Unterhaltszahlungen um 10 Prozent für jeden weiteren wöchentlichen Betreuungstag beziehungsweise eine Reduktion um 20 Prozent bei einer Betreuung im Ausmaß von einem Drittel der gesamten Zeit reduziert.
Ein weiteres Streitthema kommt auf, wenn das Kind alt genug ist, um für seinen eigenen Unterhalt sorgen zu können, es aber nicht tut. Bis vor Gericht gehen unterhaltspflichtige Eltern nicht selten, um von den Alimenten befreit zu werden. Doch die Rechtsprechung sieht vor, dass die Unterhaltspflicht für Eltern bestehen bleibt, solange das Kind nachweisen kann, dass es nach Abschluss eines Hochschulstudiums bzw. Schulausbildung auf Jobsuche ist.
Anders ist es bei einer Berufsausbildung. Hier muss das Kind jeden angebotenen Job annehmen, auch wenn er nicht der Berufsausbildung entspricht.
Mit der Eheschließung eines Kindes verfällt die Unterhaltspflicht der Eltern und geht auf den den Ehepartner über.
Autor: Redaktion/Kerstin
Fotocredit: pathdoc, Flotsam/shutterstock.com
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