Das Kinderbetreuungsgeld – früher Karenzgeld – wird 2025 in Österreich inflationsbedingt angepasst. Das Kinderbetreuungsgeld steht jenem Elternteil zu, der sich in Elternkarenz befindet, das Kind hauptsächlich betreut und nicht berufstätig ist. Das Kinderbetreuungsgeld muss extra beim jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden. In Österreich gibt es zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes:
- Das pauschale Kinderbetreuungsgeld (auch Kinderbetreuungsgeld-Konto oder KBG-Konto genannt)
- Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea-KBG).
In der pauschalen Variante lag die Bezugshöhe je nach Bezugsdauer bisher bei 16,87 € bis 39,33 € pro Tag. Unter Berücksichtigung des Anpassungsfaktors von 4,6% steigt die täglich zustehende Summe nun auf 17,65 bzw. 41,14 €. Umgerechnet auf ein Monat mit 30 Tagen entspricht dies einem Kinderbetreuungsgeld von 529,39 € (längste Variante) bis 1234,18 € (kürzeste Variante).
Angepasst wird auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Dieses liegt bei 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal jedoch 76,60 Euro (2024) täglich. Diese Obergrenze müsste nun auf 80,12 Euro steigen. In einem 30 Tage zählenden Monat können in der einkommensabhängigen Variante nunmehr maximal 2.403,71 Euro bezogen werden. Angepasst werden auch die entsprechenden Zuverdienstgrenzen.
Was sich im Jahr 2025 sonst noch für Familien (z.B. Höhe der Familienbeihilfe, Anpassungen bei der Geschwisterstaffelung, etc.) ändert finden Sie hier auf unserer Schwesternplattform fratz.at: Das bringt 2025 für Familien
Und hier finden sie noch eine interessante Übersicht über die neuen Lohn- und Einkommensteuertarife ab 2025, die durch die Abschaffung der kalten Progression ebenfalls angepasst werden: Die neuen Lohn- & Einkommensteuertarife ab 2025
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