Das Wochenbett bezeichnet die Zeit nach der Geburt, in der sich die Mutter von den Strapazen der Geburt erholt und sich die körperlichen Veränderungen zu denen es während der Schwangerschaft kam, zurückbilden.
So wird Plazenta und Fruchtblase mit dem sogenannten Wochenfluss ausgeschieden, wodurch eine Wundstelle zurückbleibt. Nach etwa sechs bis acht Wochen ist die Heilung vollständig abgeschlossen und der Wochenfluss versiegt. Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr sollten während dieser Zeit keine Tampons verwendet werden. Durch den Geburtsvorgang selbst kann es zu Verletzungen an Damm und Scheide kommen, ein Sitzring und Kühlung der betroffenen Stelle können Linderung verschaffen. Auch der übrige Körper braucht noch ein paar Tage, um sich von den Auswirkungen der Schwangerschaft und der hormonellen Umstellung zu erholen.
Wie lange die Regeneration benötigt, ist von Geburt zu Geburt und von Frau zu Frau unterschiedlich. Schonung für Mutter und Neugeborenes stehen jedenfalls an erster Stelle. Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf acht Wochen vor und nach der Entbindung nicht gearbeitet werden. Dies gilt absolut, also auch wenn die Mutter freiwillig auf diese Schutzfrist verzichten würde. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten, verlängert sich die Schutzfrist auf mindestens zwölf Wochen. Wurde die achtwöchige Frist vor der Geburt nicht eingehalten, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um jenen Zeitraum, in dem diese vor der Geburt verkürzt wurde.
Diese Schutzfrist gilt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Mutter und der Dauer und dem Umfang des Dienstverhältnisses, für Arbeiterinnen, Angestellte und Lehrlinge. Abweichende Regelungen gibt es für öffentlich Bedienstete, Hausgehilfinnen und Heimarbeiterinnen.
Bis zwölf Wochen nach der Entbindung und während der Stillzeit, dürfen keine schweren Lasten gehoben und getragen werden, und häufiges und übermäßiges Strecken, Bücken, Hocken oder Beugen sind nicht erlaubt. Auch Arbeiten bei denen man überwiegend steht, Arbeiten bei denen es zu einer Berufserkrankung kommen kann, oder bei der man widrigen Umwelteinflüssen (wie zum Beispiel Tabakrauch in einem Gastronomiebetrieb) oder Erschütterungen ausgesetzt ist, sowie Akkordarbeiten oder akkordähnliche Arbeiten verrichtet werden, sind nicht erlaubt. Arbeiten bei denen man ständig sitzen muss, sind nicht zulässig, es sei denn, es sind kurze Unterbrechungen möglich. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden pro Tag steht eine Stillzeit von 45 Minuten zu, bei acht oder mehr Stunden eine Stillzeit von zwei Mal 45 Minuten bzw. einmal 90 Minuten (wenn es keine Stillgelegenheit in der Nähe des Arbeitsplatzes gibt), zusätzlich zu vorgeschriebenen Ruhezeiten.
Auch daheim sollte die frischgebackene Mutter nach Möglichkeit Anstrengungen vermeiden, muss sich der Körper doch von der Schwangerschaft auf seine neuen Aufgaben umstellen. Der Hormonhaushalt stellt sich ein weiteres Mal um, die Gebärmutter bildet sich zurück und Milch schießt in die Brüste ein. Das Baby macht mitunter lautstark auf seine Bedürfnisse aufmerksam, und stillen und wickeln muss mitunter erst gelernt werden. Und handelt es sich nicht um das erste Kind, so haben auch die Geschwister Bedürfnisse. Das kann zu einem Gefühl der Überforderung und zur sogenannten Wochenbettdepression führen. Neben Verwandten und Bekannten findet sich unter https://www.familienberatung.gv.at/beratungsstellen/ eine Datenbank des Bundeskanzleramtes, in der österreichweit nach geförderten Familienberatungsstellen gesucht werden kann. Diese bieten kostenlosen Rat und Hilfe in unterschiedlichsten Lebenssituationen und Fragestellungen, wie zur Pflege des Babys, Schulden oder Essstörungen. Je früher benötigte Hilfe gesucht wird, desto früher können Teufelskreise vermieden, und die Gesundheit von Mutter und Kind geschützt werden.
Foto: HTeam, Photographee.eu/shutterstock.com