Widmen Sie und/oder Ihr Partner sich nach der Geburt der Betreuung des Babys, steht Ihnen in Salzburg Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung. Sie haben verschiedene Bezugsmöglichkeiten zur Auswahl.
Wann kann ich Kinderbetreuungsgeld in Salzburg beziehen?
Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld gibt es bestimmte Anspruchsvoraussetzungen. In jedem Fall müssen Sie für Ihr Kind Familienbeihilfe beziehen und mit ihm den Hauptwohnsitz teilen. Auch ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Österreich ist notwendig. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen eingehalten haben. Fünf während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes. Auch Zuverdienstgrenzen müssen berücksichtigt werden. Diese fallen je nach gewähltem Modell unterschiedlich aus. Bei getrennt lebenden Partnern muss zum Bezug des Kinderbetreuungsgeldes außerdem die Obsorgeberechtigung vorgelegt werden.
Kinderbetreuungsgeld Salzburg: Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld kann frühestens am Tag der Geburt gestellt werden. Sie müssen ihn beim zuständigen Versicherungsträger einreichen, also dort, wo Sie auch Wochengeld beziehen. Während der Anspruch auf Wochengeld aufrecht ist, ruht allerdings der Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Beantragen können Sie das Kinderbetreuungsgeld mittels entsprechendem Antrag persönlich oder postalisch. Den Antrag müssen Sie im Original übermitteln. Es ist auch möglich, das Kinderbetreuungsgeld online zu beantragen, dazu brauchen Sie eine Handy Signatur. Bei Antragstellung entscheiden Sie sich bereits für eine Bezugsvariante.
Kinderbetreuungsgeld Salzburg: Zwei Auswahlmöglichkeiten für Geburten ab 01.03.2017
Widmen Sie und/oder Ihr Partner sich nach der Geburt der Betreuung des Babys, steht Ihnen in Salzburg Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung. Sie haben verschiedene Bezugsmöglichkeiten zur Auswahl. Für Geburten ab dem 01.03.2017 sind Neuerungen in Kraft getreten. Die bisherigen Pauschalvarianten wurden durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto ersetzt. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt in seiner Grundidee bestehen, wurde aber leicht adaptiert. Darüber hinaus gibt es einen Bonus für Familien, in denen sich die Eltern die Kinderbetreuungszeit teilen.
Kinderbetreuungsgeld-Konto
Dieses Modell ist auch für Eltern wählbar, die vor dem Baby nicht berufstätig waren. Innerhalb eines Zeitrahmens steht ein fixer Betrag an Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung. Die Bezugsdauer kann innerhalb des Zeitrahmens frei gewählt werden.
Beantragt ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, dann stehen insgesamt 12.366,20 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann in einem Zeitrahmen von 365 Tagen/12 Monaten (33,88 Euro/Tag) bis zu 851 Tagen/28 Monaten (14,53 Euro/Tag) bezogen werden.
Beantragen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, können insgesamt 15.449,28 Euro, bezogen werden. Der Zeitrahmen variiert zwischen 456 Tagen/15 Monaten (33,88 Euro/Tag) bis hin zu 1.063 Tagen/35 Monaten (14,53 Euro/Tag). Pro Elternteil müssen mindestens 20 % der Bezugsdauer gewählt werden und bis zu zwei Mal kann der Bezug gewechselt werden.
Die Zuverdienstgrenze bei diesem pauschalen Modell liegt bei 16.200 Euro im Kalenderjahr.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Wie bisher kann auch einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Dafür muss vor dem Wochenschutz (Mutter) beziehungsweise vor der Geburt des Kindes (Vater) mindestens sechs Monate lang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Salzburg beträgt 80 Prozent des Wochengeldes. Mit maximal 66 Euro pro Tag ist es jedoch gedeckelt. Bezieht ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, ist das bis maximal zum ersten Geburtstag des Kindes möglich. Beziehen es beide Elternteile, wird es bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes ausbezahlt.
Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt bei 6.800 Euro pro Kalenderjahr.
Kinderbetreuungsgeld Salzburg: Versicherung und Partnerschaftsbonus
Während Sie Kinderbetreuungsgeld in Salzburg beziehen, sind Sie automatisch krankenversichert und Ihr Baby mit Ihnen. Außerdem können 48 Monate Kinderbetreuungsgeld-Bezug auf die Pensionszeiten angerechnet werden.
Beantragen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld und teilen sich die Betreuungszeit zumindest in einem Verhältnis 40:60 auf, kann der sogenannte Partnerschaftsbonus beantragt werden. Dieser beträgt 500 Euro pro Elternteil, also 1.000 Euro gesamt.
Quelle: https://sbg.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreuungsgeldundbeihilfen/index.html (Zugriffsdatum: 23.12.2018)
Text: Daniela Kirschbaum
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