Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie und Ihr Partner in Wien für dessen Betreuung Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dafür stehen verschiedene Varianten zur Verfügung, sodass Sie den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes exakt auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können.
Kinderbetreuungsgeld Wien: Anspruchsvoraussetzungen
Ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Das KBG ruht allerdings während des Wochengeld-Bezugs.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um in Wien KBG zu erhalten:
- Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Gemeinsamer Hauptwohnsitz mit dem Kind
- Rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Österreich
- Zuverdienstgrenzen müssen eingehalten werden
- Insgesamt 10 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind vorzuweisen, 5 während der Schwangerschaft und 5 des Kindes
- Bei getrennt lebenden Personen: Obsorgeberechtigung
Beantragung von Kinderbetreuungsgeld in Wien
Das Kinderbetreuungsgeld in Wien erhalten Sie von jenem Versicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren beziehungsweise Wochengeld bezogen haben. Dort ist auch der Antrag zu stellen, das ist ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich. Der Antrag liegt direkt in den Zweigstellen der Versicherung auf. Einreichen müssen Sie ihn im Original und zwar per Post oder persönlich. Auch Online-Beantragung mittels Handy Signatur ist möglich. Mit Antragstellung müssen Sie sich für ein Modell des KBG entscheiden. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie noch die Möglichkeit, diese Entscheidung zu widerrufen.
Die zwei Varianten des KBG für Geburten ab 01.03.2017
Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie und Ihr Partner in Wien für dessen Betreuung Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dafür stehen verschiedene Varianten zur Verfügung, sodass Sie den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes exakt auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können.
Kinderbetreuungsgeld-Konto in Wien
Für Geburten ab dem 01.03.2017 wurden die bisherigen vier Pauschalmodelle in einem sogenannten Kinderbetreuungsgeld-Konto vereinheitlicht. Diese Variante steht allen Elternteilen offen, auch wenn Sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Es steht ein bestimmter Betrag an KBG zur Verfügung, innerhalb eines Zeitrahmens kann die Bezugsdauer gewählt werden. Je nachdem, ob nur ein Elternteil das KBG bezieht oder aber beide, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten.
Bezieht nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, stehen insgesamt 12.366,20 Euro zur Verfügung. Bezogen werden kann dieser Betrag innerhalb von 365 Tagen/12 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 851 Tagen/28 Monaten (14,53 Euro/Tag)
Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, sind es insgesamt 15.449,28 Euro, die zur Verfügung stehen. Die variable Bezugsdauer kann zwischen 456 Tagen/15 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 1.063 Tagen/35 Monaten (14,53 Euro/Tag) gewählt werden. Jedoch müssen pro Elternteil mindestens 20 % der Bezugsdauer in Anspruch genommen werden. Die Elternteile können bis zu zwei Mal den Bezug wechseln.
Einkommensabhängiges KBG in Wien
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld muss im Vorfeld an den Wochenschutz (Mutter) beziehungsweise die Geburt des Kindes (Vater) eine mindestens sechs Monate andauernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorhanden gewesen sein. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Wien macht 80 Prozent des Wochengeldes aus. Es ist jedoch mit 66 Euro pro Tag gedeckelt. Bezieht nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld, wird es bis maximal zum ersten Geburtstag des Kindes ausbezahlt. Beziehen es beide Elternteile, steht es bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes zu.
Kinderbetreuungsgeld Wien: Kranken- und Pensionsversicherung
Sobald Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind Sie automatisch krankenversichert. Ihr Baby ist bei Ihnen mitversichert. Doch Vorsicht: Sobald das Kinderbetreuungsgeld ausläuft, ist auch die Krankenversicherung nicht mehr aufrecht. Übrigens: 48 Monate Kinderbetreuungsgeld-Bezug werden auf die Beitragszeiten in der Pensionsversicherung angerechnet.
Partnerschaftsbonus Wien
Teilen Sie sich den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in Wien partnerschaftlich auf, dann kann ein Partnerschaftsbonus von insgesamt 1000 Euro beantragt werden. Aber nur, wenn die Bezugsdauer mindestens 40:60 beträgt.
Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080600.html (Zugriffsdatum: 22.12.2018)
Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: WAYHOME studio/ Shutterstock.com