Wohnen in Salzburg ist teuer, mit Kindern fällt das nochmals stärker ins Gewicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für geförderte Mietwohnungen in Salzburg Wohnbeihilfe beziehen.
Was ist Wohnbeihilfe in Salzburg?
Bei der Wohnbeihilfe in Salzburg handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Mietzuschuss zum Wohnen. Wohnbeihilfe wird Mietern in geförderten Wohnungen gewährt, sofern diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind. Die auszahlende Stelle ist das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Wohnen und Raumplanung. Der Antrag auf Wohnbeihilfe ist per Mail oder Post zu stellen.
Die Höhe der Wohnbeihilfe Salzburg ergibt sich individuell und ist maßgeblich vom Haushaltseinkommen abhängig. Sie errechnet sich aus der Differenz des maßgeblichen Wohnungsaufwandes (förderfähiger Teil der Miete) und des zumutbaren Wohnungsaufwandes (zumutbarer Prozentsatz des Haushaltseinkommens). Der Mietzuschuss kann maximal ein Jahr lang bezogen werden, danach ist der Antrag neuerlich einzubringen.
Welche Voraussetzungen gelten für Wohnbeihilfe in Salzburg?
Wohnen in Salzburg ist teuer, mit Kindern fällt das nochmals stärker ins Gewicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für geförderte Mietwohnungen in Salzburg Wohnbeihilfe beziehen.
Beantragen Sie den Mietzuschuss für eine geförderte Wohnung, ergibt sich dieser also aus der Differenz von Haushaltseinkommen und förderbarem Wohnungsaufwand (Mietkosten). Dazu muss gesagt werden, dass manche Kosten in Bezug auf das Wohnen nicht zum förderbaren Wohnungsaufwand zählen. Das sind beispielsweise die Betriebskosten oder Kosten für Strom und Heizung.
Das Formblatt zur Beantragung von Wohnbeihilfe in Salzburg erhalten Sie direkt im Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Wohnen und Raumplanung (Fanny-von-Lehnert Straße 1, 5010 Salzburg) sowie in der SIR-Wohnberatung, Schillerstraße 25, 5020 Salzburg. Die Wohnbeihilfe in Salzburg wird frühestens mit dem Monat der Antragsstellung gewährt und maximal für die Dauer eines Jahres. In begründeten Ausnahmefällen, in denen es dem Antragsteller unverschuldet nicht möglich war, den Antrag früher einzubringen (zum Beispiel bei Unfall), kann der Mietzuschuss längstens sechs Monate rückwirkend ausbezahlt werden. Änderungen im Haushaltseinkommen, Änderungen der Haushaltsgröße oder eine Auflösung des Mietverhältnisses müssen binnen eines Monats gemeldet werden. Auf Wohnbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch!
Wohnbeihilfe Salzburg beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?
Um Wohnbeihilfe in Salzburg reichen Sie direkt per Mail (wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at) oder am Postweg ein. Die Adresse lautet: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Wohnen und Raumplanung, Fanny-von-Lehnert Straße 1, Postfach 527 – 5010 Salzburg.
Diese Unterlagen brauchen Sie zur Beantragung des Mietzuschusses in Salzburg:
- Förderungsansuchen
- Kopie des Mietvertrages samt Vergebührungsklausel
- Aktuelle aufgeschlüsselte Mietzinsvorschreibung
- Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz
- Einkommensnachweis aller Personen, die im Haushalt leben (Jahreslohnzettel beziehungsweise Steuerbescheide des Vorjahres)
- Beiblatt „Erklärung über allfällige sonstige Einkünfte“ sowie entsprechende Nachweise (AMS-Bezug, Alimente, Kinderbetreuungsgeld)
- Bestätigung der Bank, damit die Wohnbeihilfe zugewiesen werden kann
Das Land Salzburg stellt Ihnen über den Förderrechner der Salzburger Wohnbauförderung die Möglichkeit bereit, die zu erwartende Wohnbeihilfe vorab online auszurechnen:
http://wbf-rechner.salzburg.at/
Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019454.html (Zugriffsdatum: 20.12.2018)
Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: Trendsetter Images/ Shutterstock.com