Liegt Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich und wohnen Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt, haben Sie in Tirol Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Anspruchsberechtigung besteht in jedem Fall bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes.
Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe in Tirol?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Kind Familienbeihilfe beziehen. Liegt Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich und wohnen Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt, haben Sie in Tirol Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Anspruchsberechtigung besteht in jedem Fall bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus kann die Familienbeihilfe weiterhin bezogen werden, wenn sich das Kind in beruflicher Ausbildung befindet. Längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag! Bei Geburt eines Kindes, wird die Familienbeihilfe automatisch, das heißt ohne Antragsstellung, gewährt.
Personengruppen, die Familienbeihilfe beziehen können:
- Österreichische Staatsbürger
- EU/EWR- sowie Schweizer Staatsbürger (sofern ein Elternteil in Österreich berufstätig ist, darf sich das Kind auch außerhalb Österreichs in der EU oder der Schweiz aufhalten, ab 1.1.2019 wird die Familienbeihilfe jedoch an das Preisniveau des Wohnortes des Kindes angepasst)
- Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich aufhalten und über einen dauerhaften Aufenthaltstitel verfügen
- Anerkannte Flüchtlinge (nach dem Asylrecht)
- Subsidiär Schutzberechtigte, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehen und keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten
Wie hoch ist die Familienbeihilfe in Tirol?
Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, gilt ein bestimmter Grundbetrag. Mit steigendem Alter erhöht sich dieser. Die Höhe der Familienbeihilfe in Tirol beträgt aktuell für ein Kind 114 Euro ab Geburt, 121,90 Euro ab 3 Jahren, 141,50 Euro ab 10 Jahren sowie 165,10 Euro ab 19 Jahren. Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Kinderstaffelung. Somit erhöht sich ab dem zweiten Kind der Grundbetrag um 7,10 Euro pro Kind und steigt pro weiterem Kind an. Zusätzlich zum Grundbetrag erhalten Sie den Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 Euro pro Kind. Für Kinder ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag gibt es außerdem einmal im Jahr im September das sogenannte Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro pro Kind.
Wie lange habe ich Anspruch auf Familienbeihilfe in Tirol?
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen, bekommen Sie in Tirol so lange Familienbeihilfe für ein Kind, bis dieses das 18. Lebensjahr vollendet hat. Danach kann bis zum 24. Geburtstag Familienbeihilfe bezogen werden, aber nur dann, wenn sich das Kind in aufrechter beruflicher Ausbildung befindet. In Sonderfällen wird die Familienbeihilfe auch bis zum 25. Geburtstag gewährt.
Familienbeihilfe in Tirol über das 24. Lebensjahr hinaus
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Familienbeihilfe in Tirol auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden:
- Das Kind hat bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres seinen Präsenz- oder Zivildienst absolviert beziehungsweise absolviert diesen gerade. Im Anschluss ist es aufgrund einer beruflichen Ausbildung anspruchsberechtigt.
- Das Kind ist bis zum 24. Geburtstag anspruchsberechtigt und hat vor diesem Zeitpunkt ein Kind geboren beziehungsweise ist gerade schwanger.
- Das Kind studiert und kann einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % vorweisen.
- Das Kind studiert in Mindeststudienzeit und das Studium dauert mindestens 10 Semester. Zusätzlich muss das Kind das Studium in jenem Kalenderjahr begonnen haben, in dem es 19 Jahre alt geworden ist.
Erhöhte Familienbeihilfe in Tirol
Hat Ihr Kind eine Behinderung, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die erhöhte Familienbeihilfe zu. Den Antrag stellen Sie am Wohnsitzfinanzamt, über das Sozialministerium erfolgt eine Begutachtung. Wird eine eine erhebliche Behinderung bescheinigt, erhalten Sie zusätzlich zur normalen Familienbeihilfe einen Betrag von 155,90 Euro.
Quelle: https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderungen/Familienbeihilfe.html (Zugriffsdatum: 16.12.2018)
Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: wavebreakmedia, Trendsetter Images / Shutterstock.com