Wohnbeihilfe in Oberösterreich

Wohnbeihilfe in Oberösterreich

Welche Kriterien Sie erfüllen müssen und wie hoch sie ist

Das Land Oberösterreich gewährt Familien und Personen mit geringerem Einkommen Wohnbeihilfe. Welche Kriterien dafür erfüllt werden müssen und wie hoch die Wohnbeihilfe in Oberösterreich ausfallen kann, erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für Wohnbeihilfe in Oberösterreich

Die Wohnbeihilfe in Oberösterreich ist vor allem für kinderreiche Familien, Studierende, Alleinverdienern, Pensionisten und generell für Menschen mit niedrigem Einkommen gedacht. Wohnbeihilfe kann für geförderte und nicht geförderte Wohnungen beantragt werden, solange Sie in dem Wohnobjekt Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.

Eine österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft, mit einem Mindestaufenthalt in Österreich von 5 Jahren ohne Unterbrechung, nachgewiesene Einkünfte, für die Sie Sozialversicherung entrichtet haben und Deutschkenntnisse, sind ebenfalls nötig um Wohnbeihilfe in Oberösterreich bewilligt zu bekommen.

Wichtig zu wissen: Die Wohnbeihilfe kann immer nur für ein Jahr bewilligt werden. Es muss also jedes Jahr ein Antrag auf Weiterbewilligung der Wohnbeihilfe gestellt werden.

Studenten haben bezüglich des Einkommens eine Ausnahme: Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen können, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden.

Keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe haben Sie, wenn Sie Ihr Wohnobjekt besitzen oder wenn der Hauptmietzins höher als 7 Euro pro Quadratmeter ist. Sind Sie Bewohner eines Schüler- oder Studentenheimes steht Ihnen ebenfalls keine Wohnbeihilfe zu. Besteht zwischen Ihnen und dem Vermieter ein Verwandtschaftsverhältnis, wird ebenfalls keine Wohnbeihilfe gewährt.

 

Wohnbeihilfe in Oberösterreich

Wie hoch ist die Wohnbeihilfe in Oberösterreich?

Zur Bemessungsgrundlage der Wohnbeihilfe zählen viele Faktoren. Doch es gilt eine Höchstgrenze von maximal 300 Euro pro Monat.

Faktoren, die bei der Berechnung der Wohnbeihilfe in Oberösterreich berücksichtigt werden, sind: Das monatliche Haushaltseinkommen, die Anzahl der Personen im Haushalt, Unterhaltszahlungen für Kinder, die angemessene Wohnnutzfläche und weitere.

Die Einkommensuntergrenze für eine Familie mit zwei Kindern liegt bei 1.867,60 pro Monat, die Höchsteinkommensgrenze bei 2.175,60 Euro pro Monat.

Zuerst wird der zumutbare Wohnungsaufwand ermittelt. Dafür wird vom Zwölftel Ihres jährlichen Haushaltseinkommens das gewichtete Haushaltseinkommen subtrahiert. Das gewichtete Haushaltseinkommen ergibt sich aus den Gewichtungsfaktoren multipliziert mit 580. Die Gewichtungsfaktoren sind von der Anzahl der Personen im Haushalt abhängig. Ein Einpersonenhaushalt hat einen Gewichtungsfaktor von 1,7, ein Zweipersonenhaushalt 2,32. Haushaltsgrößen darüber hinaus erhalten einen Gewichtungsfaktor von 2,2 für die beiden ältesten Personen im Haushalt. Kinder liegen zwischen 0,5 und 0,8.

Der anrechenbare Wohnungsaufwand ergibt sich aus der angemessenen Nutzfläche mal 3,5. Von dieser Summe wird der zumutbare Wohnungsaufwand abgezogen  und Sie erhalten den Betrag Ihrer Wohnbeihilfe pro Monat.

Demnach kommt eine Familie mit zwei Kindern, einem Haushaltseinkommen von 1.997 Euro netto pro Monat und einer Mietzinsbelastung von monatlich 516,20 Euro auf eine Wohnbeihilfe von 182,10 Euro im Monat.

Antragstellung auf Wohnbeihilfe in Oberösterreich

Mit dem ausgefüllten Formular, welches Sie online herunterladen können, müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Jegliches Einkommen des letzten Kalenderjahres. Dazu gehören Kindergeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Pensionszahlungen, Alimente, Einkünfte aus Ferialpraktika, AMS Zahlungen. Der Nachweis muss für alle im Haushalt lebenden Personen erbracht werden.
  • Kopie des Reisepasses bzw. Nicht-EWR-Bürger müssen bei Erstantrag einen Nachweis ihres Aufenthalts in Österreich der letzten fünf Jahre erbringen, gemeinsam mit einem Versicherungsauszug und Aufenthaltstitel.
    • Für den Nachweis der Deutschkenntnisse reicht ein Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung des österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder einer ÖIF zertifizierten Prüfungseinrichtung, oder der ein anerkanntes Sprachdiplom oder Prüfungszeugnis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2. Auch der nachweisliche Besuch einer Pflichtschule in Österreich über fünf Jahre reicht aus.
  • Eine Kopie des Mietvertrags
  • Schulbesuchsbestätigungen, Inskriptionsbestätigungen, Zivildienstbescheide,…
  • Scheidungsurteile, Nachweis der aktuellen Unterhaltszahlung in Form von Beschluss des Bezirksgerichtes bzw. Bestätigung der Kinder- und Jugendhilfe und Geburtsurkunde

Der Antrag ist an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung in Linz zu stellen.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: Marc Osborne, Andrey_Popov /shutterstock.com

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