Ihr Kind ist nun ein Jahr alt und hat in einem Jahr so viele Meilensteine zurückgelegt, wie man es sich als erwachsener Mensch eigentlich gar nicht vorstellen kann. Besondere Aufmerksamkeit wird hier auf die neuen Fähigkeiten Ihres Kindes gerichtet, beispielsweise auf das Krabbeln, auf freies Sitzen, das Hochziehen an Gegenständen, um zu stehen, und die ersten Gehversuche. Unglaublich, was Ihr Kleines schon alles kann.
Inhalt der Untersuchung des Kindes im 10. – 14. Lebensmonat
Wichtig ist auch, wie sich die Sinne und die Sprache Ihres Kindes entwickeln, ob es zum Beispiel Silbenverdoppelungen wie Dada, Wawa, Mama oder Papa bildet und Sprachlaute imitiert. Es wird beobachtet, wie das Kind mit Spielsachen umgeht – ob es das Greifen mit Daumen und Zeigefinger beherrscht („Pinzettengriff“) und ob es Gegenstände untersucht (schüttelt, tastet, damit klopft etc.).
Worauf der Kinderarzt bei der Untersuchung des Kindes im 10. – 14. Lebensmonat achtet
Es wird auch begutachtet, wie sich die äußeren Geschlechtsorgane entwickeln. Außerdem werden vom Kinderarzt die üblichen Messungen durchgeführt, Reflexe, Reaktionen sowie Herz- und Atmungsfunktion überprüft. Hals, Nase und Ohren werden untersucht. Auch wird das Gehör getestet: Es wird versucht festzustellen, ob sich das Kind bestimmten Geräuschquellen zuwendet.
Alle Kinder, die bislang noch nicht auf feinwinkliges Schielen oder Fehlsichtigkeit untersucht wurden, also Kinder ohne erhöhtes Risiko, sollten im Rahmen dieser Mutter-Kind-Pass Untersuchung augenärztlich untersucht werden. In der Regel bekommen Kinder zwischen dem sechsten und dem zwölften Lebensmonat ihre ersten Zähne (dies verläuft sehr unterschiedlich, was für die Eltern hin und wieder schlaflose Nächte bedeuten kann). Hier wird auch beobachtet, wie das Zahnen verläuft. Wieder gibt es einige Fragen, ob die Karies- und Rachitisprophylaxe mit Fluorid und Vitamin D regelmäßig durchgeführt wurde und wie es mit dem Zähneputzen und der Zahnhygiene aussieht.
Das Baby bekommt mit 14 Monaten die erste Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln, die aber nicht gleichzeitig mit den Wiederholungsimpfungen stattfinden darf.
Autor: Redaktion / Katrin
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